Zakat-Wissen

Wer muss Zakat zahlen? Voraussetzungen, Kinder und Ehe

Ob Zakat fällig ist, hängt von der Person und ihrem Vermögen ab. Alter, Eigentum, Vermögensart und Rechtsschule können die Einordnung beeinflussen. Eine gemeinsame Haushaltskasse ersetzt daher keine persönliche Prüfung.

Redaktion: Zakat Deutschland · Veröffentlicht am

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zakat ist eine Pflicht für Muslime auf die jeweils erfassten Vermögensarten. Bei Geldvermögen werden grundsätzlich eigenes zakatpflichtiges Vermögen, die maßgebliche Mindestgrenze Nisab und der Ablauf eines Mondjahres, des Hawl, betrachtet. Persönliche Voraussetzungen und Ausnahmen unterscheiden sich teilweise zwischen den Rechtsschulen.

Die hanafitische Betrachtung berücksichtigt bei der persönlichen Pflicht unter anderem die erreichte Pubertät. Andere Rechtsschulen knüpfen stärker an das vorhandene Vermögen an, sodass auch ein Vormund für das Vermögen eines Kindes zuständig sein kann. Auch Schwankungen unter den Nisab werden unterschiedlich behandelt. Unser Nisab- und Stichtagsartikel erläutern diese Unterschiede genauer.

Muss das Vermögen mir gehören?

Entscheidend sind das Eigentum und die für die jeweilige Vermögensart geltenden Verfügungsmöglichkeiten. Geld, das du lediglich für deinen Bruder oder eine andere Person aufbewahrst, wird dadurch nicht zu deinem eigenen zakatpflichtigen Vermögen. Dokumentiere fremde Gelder und eigene Anteile getrennt.

Eine vorübergehende Bindung oder eingeschränkte Verfügbarkeit bedeutet umgekehrt nicht automatisch, dass jede Zakatpflicht entfällt. Bei Forderungen, Investments, Erbschaften oder rechtlich unklaren Eigentumsverhältnissen muss die konkrete Vermögensposition geprüft werden.

Müssen auch Kinder Zakat zahlen?

Dazu bestehen Rechtsschulunterschiede. Nach hanafitischer Auffassung besteht bei Geldvermögen vor der Pubertät grundsätzlich keine persönliche Zakatpflicht des Kindes. Die malikitische, schafiitische und hanbalitische Auffassung sehen dagegen unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Pflicht auf das Vermögen des Kindes; Eltern oder Vormund kümmern sich um die Erfüllung.

Die Frage nach einem ungeborenen Kind begründet für sich keine zusätzliche Vermögens-Zakat der Eltern. Sie ist von einer späteren Prüfung tatsächlich vorhandenen Kindesvermögens und von den gesonderten Regeln der Zakat ul-Fitr zu unterscheiden. Für eine konkrete Berechnung gehören Eigentum, Nisab, Hawl und die befolgte Rechtsschule zusammen.

Wie berechnen Ehepartner ihre Zakat?

Zakat ist eine persönliche Pflicht. Ehefrau und Ehemann prüfen ihr jeweils eigenes Vermögen und ihre jeweilige Fälligkeit. Es kann deshalb sein, dass nur eine Person den Nisab erreicht oder dass beide unterschiedliche Stichtage haben.

Eine Person kann mit entsprechender Zustimmung die Zahlung für die andere übernehmen. Bei einem gemeinsamen Konto müssen die tatsächlichen Eigentumsanteile geklärt werden; die Ehe allein macht nicht automatisch jedes Guthaben zu hälftigem Eigentum. Eigene Vermögenswerte und gemeinsame Anteile sollten in den getrennten Berechnungen nachvollziehbar erfasst werden.

Gibt es Nachzahlungen für die Zeit vor dem Islam?

Die frühere Wissensbasis erläutert, dass die Zakatpflicht erst mit der Annahme des Islam relevant wird, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus entsteht keine nachträgliche Zakatpflicht für die Zeit, in der die Person noch nicht Muslim war.

Wie der erste Stichtag bei bereits vorhandenem Vermögen zu bestimmen ist, sollte bei Unklarheit persönlich geklärt werden. Das ist eine andere Frage als Rückstände aus Jahren, in denen die eigene Zakatpflicht bereits bestand.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Beiträge geben allgemeine Orientierung. Unterschiedliche Rechtsschulen und persönliche Umstände können zu anderen Ergebnissen führen. Für die Einordnung deines Falls kannst du Beratung anfragen.