Zakat-Wissen
Wann muss ich Zakat zahlen? Stichtag und Mondjahr
Zakat auf Geldvermögen wird grundsätzlich nach Ablauf eines Mondjahres fällig, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist dein persönlicher Zakat-Stichtag. Ramadan ist keine Voraussetzung. Liegt dein Stichtag früher, solltest du eine bereits fällige Zahlung nicht allein wegen des nächsten Ramadan verschieben.
Redaktion: Zakat Deutschland · Veröffentlicht am
So findest du dein Zakat-Datum
Notiere den Hijri-Tag, an dem dein zakatpflichtiges Vermögen erstmals den für dich maßgeblichen Nisab erreicht. Nach einem vollständigen Mondjahr prüfst du die Fälligkeit. Weil das Mondjahr kürzer als das Sonnenjahr ist, wandert der entsprechende Termin im gregorianischen Kalender. Eine Erinnerung zum immer gleichen gregorianischen Datum passt daher nicht dauerhaft.
Ist der Anfang unbekannt, helfen ältere Kontoauszüge und Aufzeichnungen über Gold oder andere Vermögenswerte. Rekonstruiere den Zeitpunkt gewissenhaft. Bei möglichen Rückständen oder längeren Unterbrechungen unter dem Nisab ist eine persönliche Einordnung sinnvoll: Die Rechtsschulen beurteilen solche Unterbrechungen unterschiedlich.
Was du am Stichtag prüfst
Erfasse die relevanten Vermögenswerte und zulässigen Abzüge mit einem gemeinsamen Bewertungsstichtag. Unser Rechner hilft bei der Betragsrechnung, er ermittelt weder deinen ursprünglichen Stichtag noch den Verlauf des Hawl. Auch bei einer positiven Berechnung musst du diese zeitlichen Voraussetzungen gesondert prüfen.
- Kontostände, Bargeld und weitere zakatpflichtige Positionen erfassen.
- Nisab, Schmuckbehandlung und Schulden nach dem gewählten Ansatz prüfen.
- Berechneten Betrag mit bereits wirksam geleisteten Vorauszahlungen abgleichen.
- Zahlung und Berechnungsgrundlage für das nächste Jahr festhalten.
Monatlich zurücklegen oder vorauszahlen?
Zurücklegen erleichtert die Planung: Erwartest du beispielsweise 600 Euro Zakat, kannst du monatlich 50 Euro reservieren. Geld auf deinem eigenen Sparkonto ist allerdings noch keine ausgezahlte Zakat.
Vorauszahlungen sind unter Voraussetzungen möglich; ihre Zulässigkeit ist nicht in allen Rechtsschulen gleich geregelt. Kläre den passenden Ansatz und die Zakat-Absicht bei der Zahlung. Am Stichtag rechnest du neu. Ergibt die Berechnung 650 Euro und sind bereits 600 Euro wirksam vorausgezahlt, bleiben 50 Euro. Eine Überzahlung sollte nicht ungeprüft mit dem nächsten Jahr verrechnet werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Unser Zakat-Guide: persönlicher Stichtag und Jahresplanung
- Zakat am Stichtag berechnen
- Sunan Abi Dawud 1573: Jahresfrist und Abgabe auf Gold
- Dar al-Ifta: Vorauszahlungen und Abgleich am Stichtag
- Dar al-Ifta: Rechtsschulunterschiede bei Vorauszahlungen (Arabisch)
- Islamisch-rechtliche Orientierung unseres Ethikrats
Die Beiträge geben allgemeine Orientierung. Unterschiedliche Rechtsschulen und persönliche Umstände können zu anderen Ergebnissen führen. Für die Einordnung deines Falls kannst du Beratung anfragen.
