Zakat-Wissen

Nisab: Ab welchem Vermögen wird Zakat relevant?

Der Nisab ist die Mindestgrenze für zakatpflichtiges Vermögen. Erreichst du diese Grenze, beginnt bei den hier behandelten Geldvermögen grundsätzlich die Prüfung des Zakat-Jahres. Die Grenze allein macht eine Zahlung noch nicht sofort fällig: Auch das Mondjahr, der Hawl, und die für dein Vermögen geltenden Regeln gehören dazu.

Redaktion: Zakat Deutschland · Veröffentlicht am

Welche Schwelle gilt?

Klassisch wird der Nisab an Gold oder Silber bemessen. Häufig genannte Richtwerte sind 85 Gramm Gold oder 595 Gramm Silber; die Umrechnung klassischer Gewichte unterscheidet sich je nach Ansatz. Unser Zakat-Rechner verwendet den Gegenwert von 85 Gramm Gold und zeigt den Kursstand an. Der Eurobetrag verändert sich mit dem Goldpreis; eine dauerhaft gültige Eurogrenze gibt es deshalb nicht.

Die Wahl der Metallbasis und die Umrechnung klassischer Gewichte werden unterschiedlich beurteilt. Die Goldbasis unseres Rechners bildet diese Unterschiede nicht vollständig ab. Wenn du einem anderen Ansatz folgst, kläre die passende Schwelle vor der Berechnung mit qualifizierter Beratung.

Was vergleichst du mit dem Nisab?

Betrachte dein zakatpflichtiges Vermögen insgesamt: etwa Bargeld, Kontoguthaben und Anlagegold sowie weitere einschlägige Vermögensarten. Prüfe anschließend zulässige Abzüge. Im Rechner werden eingegebene kurzfristige Schulden außer bei der Auswahl Schafii abgezogen. Das ist eine vereinfachte Rechenregel; die gesamte Restschuld eines langfristigen Kredits sollte nicht ungeprüft eingetragen werden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, beziehen sich die üblichen 2,5 Prozent auf das gesamte berechnete zakatpflichtige Nettovermögen. Der Nisab wird dabei nicht wie ein Freibetrag abgezogen. Bei 12.000 Euro entsprechendem Nettovermögen wären es beispielsweise 300 Euro, sofern die maßgebliche Schwelle erreicht und der Hawl erfüllt ist.

Was passiert bei Schwankungen?

Nach hanafitischer Betrachtung sind grundsätzlich Anfang und Ende des Zakat-Jahres maßgeblich; ein zwischenzeitlicher Rückgang unter den Nisab unterbricht den Hawl nicht automatisch, ein vollständiger Vermögensverlust dagegen schon. Nach schafiitischer Betrachtung kann bereits das Unterschreiten der Grenze einen Neubeginn auslösen. Dokumentiere deshalb größere Veränderungen und deinen Hijri-Stichtag.

  • Vermögenswerte und mögliche Abzüge zusammenstellen.
  • Schwelle und Kursstand zum maßgeblichen Stichtag prüfen.
  • Den Verlauf des Mondjahres gesondert klären: Der Rechner prüft ihn nicht automatisch.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Beiträge geben allgemeine Orientierung. Unterschiedliche Rechtsschulen und persönliche Umstände können zu anderen Ergebnissen führen. Für die Einordnung deines Falls kannst du Beratung anfragen.