Was sind die Voraussetzungen für die Zakatpflicht?

Wie beim Gebet, dem Fasten und der Haj, gibt es auch in Bezug auf die Zakat Voraussetzungen.

Es gibt zwei Arten von Voraussetzungen zur Zakatpflicht: Voraussetzungen bezüglich der Person und Voraussetzungen in Bezug auf das Vermögen.

Voraussetzungen bezüglich der Person (des Zakatzahlers) sind:

  1. Muslim sein
  2. Erwachsene (Pubertät erreicht haben – hanafitische Rechtschule)
  3. Geschäftsfsfähig sein (hanafitische Rechtschule)

Die hanafitische Rechtschule vertritt die Position, dass Kinder nicht der Zakatpflicht unterliegen, da sie die Absicht als Bedingung voraussetzen. Die malikitische, die schafi’itische und die hanbalitische Rechtsschule machen die Zakatpflicht vom Vermögen abhängig und sehen daher die Pflicht, die Zakat (für das Kind) zu zahlen bei den Eltern oder dem Vormund, sofern das Kind eigenes zakatpflichtges Vermögen besitzt. Sie begründen es mit dem Vers:

„Nimm (oh Prophet) von ihren Vermögen Sadaqah (Zakat)“ [09:103]

Voraussetzungen bzgl. des Vermögens:

  1. Das zakatpflichtige Vermögen muss im vollständigen Besitz (uneingeschränkte Verfügungsmacht) und im Eigentum des Zakatzahlers liegen;
  2. Das zakatpflichtige Vermögen muss über ein Mondjahr über dem Nisab (Schwellenwert) liegen;
  3. Das Vermögen muss vermehrungsfähig sein bzw. Wachstumspotenzial besitzen.