Müssen auch Kinder Zakat zahlen?

Zu dieser Frage gibt es unterschiedliche Meinungen. Die hanafitische Rechtschule vertritt die Position, dass Kinder nicht der Zakatpflicht unterliegen, da die Zakat als gottesdienstliche Handlung einer Absichtserklärung (Niyah) als Bedingung voraussetzen. Die malikitische, die schafi’itische und die hanbalitische Rechtsschule machen die Zakatpflicht ausschließlich vom Vermögen abhängig und sehen daher die Pflicht, die Zakat (für das Kind) zu zahlen, bei den Eltern oder dem Vormund des Kindes, sofern es eigenes zakatpflichtges Vermögen besitzt. Sie begründen dies mit dem Vers:

„Nimm (oh Prophet), von ihren Vermögen Sadaqah (Zakat)“ [09:103]