Wer ist nicht zakatberechtigt?

Es ist islamrechtlich allgemein bekannt, dass die Zakat an folgende Personen nicht gezahlt werden darf:

  • Reiche (außer jenen, die mit der Eintreibung der Zakat beauftragt worden sind).
  • Arme und Bedürftige, die in der Lage sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen.
  • Die Familie des Propheten (s.a.s.).
  • Die direkten Nachkommen, somit die eigenen Kinder oder Enkel
  • Die Eltern oder Großeltern
  • Die eigene Ehefrau

Nach hanafitischer Rechtsmeinung ist es einer Ehefrau nicht erlaubt, ihrem Ehemann die Zakat zu zahlen. Die schafi’itische Rechtsschule hingegen erlaubt es, sofern der Ehemann unter die zakatberechtigten Personen(gruppen) fällt.