Welche Art der Schulden können vom zakatpflichtigen Vermögen abgezogen werden?

Schulden, die im kommenden Mondjahr (Hawl) zu begleichen sind, können vom aktuell vorhandenen zakatpflichtigen Vermögen abgezogen werden, sofern sonst Zahlungsengpässe zu erwarten sind.

Sofern mit der Begleichung der Schulden keine finanziellen Engpässe zu erwarten sind, wird empfohlen, die Schulden des kommenden Mondjahres (Hawl) nicht vom zakatpflichtigen Vermögen abzuziehen.

Offene Rechnungen können vom zakatpflichtigen Vermögen abgezogen werden.