Fällt die Zakat für Mieteinnahmen an?

Für Mieteinnahmen muss die Zakat entrichtet werden, wenn die übrigen Voraussetzungen zur Zakatpflicht in Bezug auf Nisab und Hawl gegeben sind. Die Mieteinnahmen werden zu dem restlichen (Geld-)vermögen addiert und die Zakat wird auf den Gesamtbetrag gezahlt.

Der Wert der vermieteten Immobilie unterliegt jedoch nicht der Zakatpflicht.