Auf welche Formen von Gold, Silber und anderen Edelmetallen muss ich Zakat zahlen?

Nach hanafitischer Rechtsauffassung unterliegen Gold und Silber stets der Zakatpflicht, sofern sie den Nisab überschreiten.

Die restlichen Rechtschulen schließen Gold und Silber, sofern sie als Schmuck genutzt werden, von der Zakatpflicht aus. Wird der Gold- und Silberschmuck jedoch mit der Absicht einer Wertanlage erworben bzw. genutzt, unterliegt er auch der Zakatpflicht.

Andere Edelmetalle oder Edelsteine unterliegen der Zakatpflicht, wenn sie der Wertanlage dienen, sofern sie jedoch für den Gebrauch genutzt werden (z.B. als Schmuck) unterliegen sie nicht der Zakatpflicht.