Gold und Silber unterliegen der Zakatpflicht. Bei Gold- und Silberschmuck gibt jedoch Meinungsverschiedenheiten. Bei Gold- und Silberschmuck, den man zum Tragen erworben bzw. geschenkt bekommen hat, fällt nach Meinung der meisten Rechtsschulen keine Zakat an....
Die hanafitische Rechtsschule sieht vor, dass lediglich der Gold- bzw. der Silberanteil der Zakatpflicht unterliegt. Werden diese Mischmetalle als Schmuck getragen, sehen die meisten Rechtsschulen, wie für Gold- und Silberschmuck, keine Zakatpflicht dafür vor, im...
Andere Edelmetalle oder Edelsteine unterliegen der Zakatpflicht, wenn sie der Wertanlage dienen, sofern sie jedoch für den Gebrauch genutzt werden (z.B. als Schmuck) unterliegen sie nicht der Zakatpflicht.