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Welche Voraussetzungen gelten bezüglich der Zakatpflicht von Vermögenswerten?

Die zakatpflichtigen Vermögensgüter unterliegen der Zakatpflicht sofern:

  • sie im vollständigen Besitz (uneingeschränkte Verfügungsmacht) und Eigentum einer (muslimischen) Person sind
  • sie vermehrungsfähig sind bzw. Wachstumspotenzial haben,
  • ihr Wert den Nisab über einen Zeitraum von einem Mondjahr (Hawl) überschreitet.