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Welche Vermögensgüter unterliegen der Zakatpflicht?

Folgende vermehrungsfähige Vermögenswerte unterliegen der Zakatpflicht:

  1. Bargeld und jegliche Kontoguthaben
  2. Forderungen
  3. Kapitalanlagen wie Aktien, Fonds, ETFs und Kryptowährungen
  4. Gold, Silber
  5. Vermögenswerte eines Unternehmens*
  6. Handelsware
  7. Landwirtschaftliche Produkte
  8. Viehbestand

*Zu den zakatpflichtigen Vermögenswerten in einem Unternehmen zählt vor allem das Umlaufvermögen, wie z.B. Handelsware, Lagerbestände, Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Anzahlungen.
Anlagevermögen, das langfristig im Unternehmen bleiben soll, wie z.B. Produktionsmaschinen, die Unternehmensausstattung (z.B. Mobiliar, Computer), auch Grund und Boden und Gebäude, unterliegen nicht der Zakatpflicht.